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   OLG Frankfurt, 19.08.2005 - 20 W 391/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9673
OLG Frankfurt, 19.08.2005 - 20 W 391/05 (https://dejure.org/2005,9673)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.08.2005 - 20 W 391/05 (https://dejure.org/2005,9673)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. August 2005 - 20 W 391/05 (https://dejure.org/2005,9673)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 WoEigG, § 23 WoEigG, § 24 WoEigG, § 26 WoEigG, § 28 WoEigG
    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschlusses; Nichteinladung von Wohnungseigentümern zur Wohnungseigentümerversammlung; Zurückbehaltungsrecht aufgrund fehlerhafter Jahresabrechnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschlusses; Nichteinladung von Wohnungseigentümern zur Wohnungseigentümerversammlung; Zurückbehaltungsrecht aufgrund fehlerhafter Jahresabrechnung)

  • Judicialis

    WEG § 23; ; WEG § 24; ; WEG § 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 § 24 § 28
    Konsequenzen der Nichteinladung einzelner Wohnungseigentümer zur Wohnungseigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtigkeit von Beschlüssen wegen Nichteinladung einzelner Wohnungseigentümer zur Wohnungseigentümerversammlung; Zurückbehaltungsrecht wegen angeblich fehlerhafter Jahresabrechnungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2005 - 20 W 391/05
    Zu Recht hat das Landgericht ausgeführt, dass die Nichteinladung einzelner Wohnungseigentümer zur Wohnungseigentümerversammlung - die Richtigkeit des Vorbringens der Antragsgegner insoweit unterstellt - grundsätzlich noch nicht zur Nichtigkeit der in dieser Versammlung gefassten Beschlüsse führt (vgl. BGH NJW 1999, 3713; vgl. auch Palandt/Bassenge, a.a.O., § 24 Rz. 5; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 24 Rz. 39).
  • OLG Frankfurt, 08.06.1979 - 20 W 262/79

    Kein Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers bei Inanspruchnahme auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2005 - 20 W 391/05
    Die Antragsgegner könnten auf angeblich fehlerhafte Abrechnungen auch kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber den laufenden Hausgeldzahlungen herleiten, da ein Zurückbehaltungsrecht Ansprüchen auf Hausgeldzahlungen grundsätzlich nicht entgegen gehalten werden kann (vgl. Senat OLGZ 1979, 391; Niedenführ/Schulze, WEG, a.a.O., § 28 Rz. 145; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 150).
  • OLG Karlsruhe, 08.09.1992 - 11 W 34/92

    Aussetzung eines Beschlußanfechtungsverfahrens während einer Zahlungsklage gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.08.2005 - 20 W 391/05
    Deren Überprüfung bleibt vielmehr dem Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG vorbehalten, es sei denn, es läge Nichtigkeit eines solchen Beschlusses vor (vgl. etwa OLG Karlsruhe WuM 1992, 567; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 23 Rz. 212; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 16 WEG Rz. 14).
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